Teilegutachten

May 5, 2018 | Author: Anonymous | Category: N/A
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Nr. 2449/98 vom 06.06.2000

Teilegutachten Blatt 1 von 3

Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik

Art der Umrüstung : Leistungssteigerung von 74 kW (bzw. 72 kW) auf 107 kW : 3LE Fahrzeugtyp : YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GmbH, D-41460 Neuss Auftraggeber

TEILEGUTACHTEN gemäß § 19 (3) Nr. 4 StVZO TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik Am TÜV 1, D-30519 Hannover Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes Bundesrepublik Deutschland, unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00004-96

0.

Allgemeine Angaben

0.1.

Auftraggeber / Hersteller

0.2.

Fahrzeug

: YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GmbH Hellersbergstr. 9 D-41460 Neuss

0.2.1. Hersteller

: YAMAHA (J)

0.2.2. Typ

: 3LE

0.2.3. Handelsbezeichnung

: FZR 1000

0.2.4. Fahrzeug-ABE

: F128

0.3.

: Leistungssteigerung von 74 kW (bzw. 72 kW) auf 107 kW

Art der Umrüstung

Nr. 2449/98 vom 06.06.2000

Teilegutachten Blatt 2 von 3

Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik

Art der Umrüstung : Leistungssteigerung von 74 kW (bzw. 72 kW) auf 107 kW : 3LE Fahrzeugtyp : YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GmbH, D-41460 Neuss Auftraggeber

1.

Umfang der Umrüstung Anzahl 2 2 2

Teil Ansaugstutzen, links Ansaugstutzen, rechts Düsen

Teile-Nr 3GM-13597-00 3GM-13598-00 3G2-1423A-75-A1

Kennzeichnung ohne ohne #122,5

Die Düsen #122,5 werden in den Vergasern 2 und 3 verwendet. Die Vergaser 1 und 4 erhalten die Düsen #125 (original in Vergaser 2 und 3). Bei der Ausführung mit 72 kW müssen zusätzlich die Reduzierblenden (Durchmesser 26 mm) zwischen Zylinderkopf und Auspuffkrümmer entfernt werden. Anstelle der o. g. Ansaugstutzen können auch die originalen Ansaugstutzen (Kennzeichnung 3LF) auf einen freien Durchmesser von 33 mm ausgeschnitten werden. Für Fahrzeuge der Baujahre 1989 und 1990: Das rot-weiße Kabel ist zu trennen und von der Box kommend an Masse zu legen. Für Fahrzeuge ab Baujahr 1991 (Ident.-Nr. ab 3LE-016101): Am 13-poligen Stecker der Zündbox wird der bisher nicht belegte Anschluß oben rechts mit einem Kabel an Masse gelegt.

2.

Fahrzeugdaten Mit der Umrüstung ergeben sich folgende technische Daten: Motorleistung

: 107 kW bei 10000 min-1

Höchstgeschwindigkeit

: 262 km/h

Die unter Ziff. 3 des Fahrzeugbriefs bzw. -scheins angegebene Typ-Schlüssel-Nr. ist für Fahrzeuge in dieser Leistungsvariante nicht mehr zutreffend. Die in der ABE genannten Reifenpaarungen sind auch für Fahrzeuge mit dieser Leistung zulässig.

3.

Hinweise für den Fahrzeughalter Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nach § 19 (3) StVZO durch die o.g. Umrüstung nicht, wenn die Abnahme des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt und bestätigt wird.

Nr. 2449/98 vom 06.06.2000

Teilegutachten Blatt 3 von 3

Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik

Art der Umrüstung : Leistungssteigerung von 74 kW (bzw. 72 kW) auf 107 kW : 3LE Fahrzeugtyp : YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GmbH, D-41460 Neuss Auftraggeber 3.

Hinweise für den Fahrzeughalter (Fortsetzung) Gemäß § 27 StVZO sind die Änderungen vom Verantwortlichen unverzüglich der zuständigen Zulassungsstelle zu melden, damit die Angaben im Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein entsprechend geändert bzw. ergänzt werden können.

4.

Bestätigung Durch die Umrüstung der unter Pkt. 0.2. genannten Fahrzeuge mit den unter Pkt. 1. genannten Teilen ergeben sich die unter Pkt. 2. aufgelisteten technischen Daten. Die Fahrzeuge sind damit vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO. Der Auftraggeber des vorliegenden Teilegutachtens unterhält ein Qualitätssicherungssystem. Die Anforderungen der Anlage XIX zur StVZO (Pkt. 2.1.) werden erfüllt. Dieses Teilegutachten − darf nur vom Auftraggeber / Hersteller und nur in vollem Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung und Veröffentlichung ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Prüflaboratoriums zulässig und − kann mittels elektronischer Datenträger verbreitet werden und ist dann ohne Stempel der Prüfstelle und ohne Unterschrift gültig. Ausdrucke bzw. Kopien sind nur gültig, wenn ihre Übereinstimmung mit dem Original von einem YAMAHAVertragshändler auf jedem Blatt mit Stempel und Unterschrift bestätigt ist.

5.

Anlagen Vordruck einer Anbaubestätigung

Hannover, den 06.06.2000 SF/Bau

Dipl.-Ing. Baumeister Amtlich anerkannter Sachverständiger

Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik

Anlage zum Teilegutachten Nr. 2449/98

NACHWEIS Für eine/n:

über die Erlaubnis / die Genehmigung / das Teilegutachten gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO.

Leistungssteigerung von 74 kW (bzw. 72 kW) auf 107 kW für den Fahrzeugtyp 3LE

des Herstellers/Auftraggebers:

YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GmbH

- liegt eine Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO/Bauartgenehmigung nach § 22 a StVZO / Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 StVZO*) mit Erlaubnis-/ Genehmigungs-Nr.:

entfällt

- liegt ein Teilegutachten / Prüfbericht / Mustergutachten*) über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des/der Techn.Dienstes / Techn.Prüfstelle / aaS.*) TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH Prüflaboratorium Fahrzeugtechnik mit Gutachten -Nr. / Bericht-Nr.:

2449/98

Datum:

06.06.2000

bzw.

Kennzeichnung:

Stempel

vor.

BESTÄTIGUNG

des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fz.-Typ: Fahrzeughersteller:

YAMAHA (J)

3LE

Fahrzeug-Ident.-Nr: 3LE-

ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE*) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen (siehe auch Rückseite):

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich / nicht vorgeschrieben aber möglich*) Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Stempel

Ort u. Datum der Abnahme:

Unterschrift und Name a.a.S.o.P./ Prüfing.

DATEN für Fahrzeugbrief 1 Fahrzeug- und

33 Bemerkungen

Aufbauart

ZIFF. 3: TYP-SCHLUESSEL-NR. NICHT MEHR ZUTREFFEND*

5 Antriebsart

6 -1

7 Leistung/kW bei min

K107 / 10000

9 Nutz-/Aufliegelast 13

Maße über alles mm

12

Länge

16 Zul. Achslast kg vorn vorn

21 bezeich.

mitte/hinten

23 fung

18

hinten

Zahl der Achsen

19

vorn 24

Einleitungsbremse

25 Zweileitungsbremse Anhängekuppl. Prüfzeichen bei Anhänger ohne Bremse Fahrgeräusch dB(A)

bar

Anhängekupplung DIN 740..- Form u. Größe Anhängelast kg bei Anhänger m. Bremse

27

30 Standgeräusch dB(A)

31

28

davon angetriebene Achsen

mitte/hinten

Überdr. a. Bremsanschl. 26

Zul. Gesamtgewicht kg

mitten

17 Räder u./o. Gleisketten

22 der Berei-

Höhe 15

20 Größen

Rauminhalt des Tanks m3 Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots.

Breite

14 Leergewicht kg

262

8 Hubraum 10

11 Steh-/Liegeplätze

Höchstgeschw. km/h

29

Die im vorliegenden Fz-Brief / Fz-Schein*) in Spalte unter Ziffer beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden. *) Nichtzutreffendes streichen

bar

u. Ziffer 33, Zeile

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