Amtsblatt 15/2007 vom 5. September 2007

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Amtsblatt_5. September 2007_11

Stadt Rudolstadt Amtliche Bekanntmachungen und Informationen der Stadtverwaltung

Amtliche Bekanntmachungen Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rudolstadt (RuKitaS) - Neufassung vom 27.08.2007 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 455) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365, 371; GVBl. 2006 S. 51), hat der Stadtrat der Stadt Rudolstadt in der Sitzung am 05.07.2007 folgende Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen beschlossen: §1 Träger und Rechtsform Die Kindertageseinrichtungen werden von der Stadt Rudolstadt als öffentliche Einrichtungen unterhalten. Durch ihre Inanspruchnahme nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis. §2 Aufgaben Die Aufgaben der Kindertageseinrichtungen bestimmen sich nach den Vorschriften des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) und den einschlägigen Rechtsverordnungen. §3 Kreis der Berechtigten (1) Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern, die in der Stadt Rudolstadt ihren Wohnsitz (Hauptwohnung i. S. des Melderechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren Plätze offen. (2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren Wohnsitz in einem anderen Ort innerhalb des Freistaates Thüringen haben, auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4 ThürKitaG aufzunehmen, wenn verfügbare Plätze vorhanden sind. (3) Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung der jeweiligen Einrichtung erreicht ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von Plätzen erfolgen. (4) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden nicht aufgenommen. Im Zweifel entscheidet ein Arzt über die Aufnahme der Kinder. §4 Betreuungszeiten (1) Die Betreuungszeiten sollen sich am Kindeswohl orientieren und den Lebensrhythmus der Kinder sowie die Arbeitszeiten der Eltern berücksichtigen. Die Betreuungszeit des einzelnen Kindes soll zehn Stunden nicht überschreiten. (2) Die Kindertageseinrichtungen sind an Werktagen montags bis freitags geöffnet. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Öffnungszeiten nach Anhörung des Elternbeirates festzusetzen und diese entsprechend dem Bekanntmachungsrecht der Stadt Rudolstadt öffentlich bekannt zu machen. (3) Die Kindertageseinrichtungen bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr jedes Jahres geschlossen.Weitere freie Tage werden von dem Bürgermeister zu Beginn des Kalenderjahres festgelegt und

durch Aushang in der Tageseinrichtung sowie entsprechend dem Bekanntmachungsrecht der Stadt Rudolstadt öffentlich bekannt gegeben. §5 Aufnahme (1) Jedes Kind muss unmittelbar vor seiner Anmeldung und vor seiner Aufnahme in die Tageseinrichtung ärztlich oder amtsärztlich untersucht werden, was durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über die gesundheitliche Eignung zum Besuch der Einrichtung nachzuweisen ist. (2) Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung bei der Leitung der Kindertageseinrichtung. Die Anmeldung soll in der Regel 6 Monate vor der beabsichtigten Aufnahme erfolgen. (3) Kinder im Alter von null bis zwei Jahren können im Rahmen der Betriebserlaubnis und freier Kapazitäten aufgenommen werden, wenn die familiäre Situation, insbesondere eine Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung nach § 3 SGB III oder die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern. In der Regel werden diese Kinder zu den Stichtagen 1.3. und 1.9. aufgenommen. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. (4) Sofern ein Anspruch auf Erziehungsgeld besteht, ist Voraussetzung für die Aufnahme von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren a) die Antragstellung auf Erziehungsgeld bei der zuständigen Gemeinde/Stadt durch die Erziehungsgeldberechtigten und b) eine entsprechende Abtretungserklärung des Erziehungsgeldes von bis zu 150 EUR monatlich gemäß § 2 Abs. 3 Satz 1 ThürErzGG oder die Kostenübernahmeerklärung der Erziehungsberechtigten. (5) Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Orten innerhalb des Freistaates Thüringen auf Grund des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern nach § 4 ThürKitaG erfolgt in der Regel erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Wohnsitzgemeinde dieser Kinder verpflichtet ist, die entsprechenden Betriebskosten nach § 18 Abs. 6 bzw. § 25 Abs. 9 ThürKitaG zu tragen. (6) Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Satzung sowie die Gebührenordnung an. §6 Pflichten der Eltern (1) Die Eltern übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder im Gebäude der Einrichtung und endet mit der Übergabe der Kinder durch das Personal an die Eltern oder die abholberechtigten Personen. (2) Sollen Kinder die Einrichtung frühzeitig verlassen oder den Heimweg allein antreten, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Eltern gegenüber der Leitung. Die Eltern erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen bzw. geändert werden. (3) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten beim Kind oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind die Eltern zu unverzüglicher Mitteilung an die Leitung der Einrichtung verpflichtet. In diesen Fällen darf die Einrichtung erst wieder besucht werden, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. (4) Das Fehlen des Kindes ist unverzüglich der Leitung der Einrichtung mitzuteilen. §7 Pflichten der Leitung der Kindertageseinrichtung Treten die im Infektionsschutzgesetz (in der jeweils gültigen Fassung) genannten Krankheiten oder ein hierauf gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung verpflichtet, unverzüglich die Stadt Rudolstadt

12_5. September 2007_Amtsblatt und gleichzeitig das Gesundheitsamt zu unterrichten und dessen Weisungen zu befolgen. §8 Elternbeirat Für die Kindertageseinrichtung wird nach § 10 des Kindertageseinrichtungsgesetzes ein Elternbeirat aus Elternvertretungen gebildet, der vom Träger der Einrichtung und der Leitung informiert und gehört wird, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden (§ 10 des Kindertageseinrichtungsgesetzes). §9 Versicherung (1) Die Stadt Rudolstadt versichert alle Kinder gegen Sachschäden. (2) Gegen Unfälle in der Einrichtung sowie auf dem Hin- und Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert. § 10 Benutzungsgebühren Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Eltern der Kinder eine im voraus zahlbare Benutzungsgebühr nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührenordnung zu dieser Satzung erhoben. § 11 Abmeldung und Ausschluss (1) Abmeldungen sind in der Regel nur zum Schluss eines Kalendermonats möglich; sie sind bis zum 15. des laufenden Monats der Leitung der Kindertageseinrichtung schriftlich mitzuteilen. Kurzzeitige Abmeldungen insbesondere in den Ferienzeiten sind nicht möglich. (2) Werden die Gebühren 3 Monate nicht ordnungsgemäß gezahlt, so erlischt das Anrecht auf den bisher eingenommenen Platz. Die Möglichkeiten zur Verhinderung des Ausschlusses sind z. B. durch Gespräche mit den Eltern, Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt sowie anderen Beratungsstellen oder die Vereinbarung von Ratenzahlungen vorher zu prüfen und wahrzunehmen. Wird dadurch keine Zahlung der Gebühren erreicht, kann das Kind vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Rudolstadt nach Anhörung des Elternbeirates in nichtöffentlicher Sitzung. Der Ausschluss gilt als Abmeldung. § 12 Gespeicherte Daten (1) Für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme in die Kindertageseinrichtung sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert: a) Allgemeine Daten: Name und Anschrift der Eltern und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder sowie weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderliche Daten b) Benutzungsgebühr: Berechnungsgrundlage Rechtsgrundlagen: Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG), Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG), Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG), Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII), örtliche Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen sowie die dazu ergangene Gebührensatzung. Die Löschung der Daten erfolgt 2 Jahre nach Einstellung des Falles bzw. nach dem Verlassen der Einrichtung durch das Kind. (2) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen Eltern gemäß § 19 Abs. 3 ThürDSG über die Aufnahme der in Abs. 1 genannten Daten in automatisierte Dateien unterrichtet. § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. September 2007 in Kraft. Gleichzeitig wird hiermit die Satzung vom 20.06.1997 ausdrücklich aufgehoben und ersetzt. Rudolstadt, den 27.08.2007 Stadt Rudolstadt Jörg Reichl Bürgermeister

Rudolstädter Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (RuGebO Kita) - Neufassung vom 27.08.2007 Auf Grund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446, 455), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889), des § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) (Art. I des Gesetzes vom 26.06.1990, BGBl. I S. 1163) i. d. F. der Bekanntmachung vom 14.12.2006 (BGBl. I S. 3134), geändert durch Art. 2 Abs. 23 des Gesetzes vom 19.02.2007 (BGBl. I S. 122), der §§ 18 des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember 2005 (GVBl. S. 365, GVBl. 2006 S. 51), sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Rudolstadt hat der Stadtrat der Stadt Rudolstadt in seiner Sitzung am 05.07.2007 folgende Satzung beschlossen: §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für alle Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Rudolstadt. §2 Gebührenpflicht Die Stadt Rudolstadt erhebt für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung. §3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Eltern der Kinder in Kindertageseinrichtungen. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. §4 Entstehen und Ende der Gebührenschuld Die Gebührenschuld für die Benutzung der Kindertageseinrichtung entsteht mit der Aufnahme des Kindes in eine Kindertageseinrichtung und endet mit dem Wirksamwerden der Abmeldung oder dem Ausschluss des Kindes entsprechend § 11 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Rudolstadt. §5 Fälligkeit und Zahlung (1) Die Benutzungsgebühren sind als Monatsbetrag zu entrichten. (2) Die Benutzungsgebühren sind am 10. eines Monats für den laufenden Monat fällig und entweder unbar oder in der Stadtkasse Rudolstadt, Markt 7 bar zu entrichten. (3) Eine Zahlung dieser Gebühr direkt in der Kindertageseinrichtung ist nicht zulässig. §6 Benutzungsgebühr (1) Die Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung ist auch zu entrichten, wenn die Einrichtung an Feiertagen und tageweise, z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr und an Brückentagen oder aus sonstigen Gründen (festgelegte Schließtage), geschlossen bleibt. (2) Wird ein Kind während eines Monats in einer Kindertageseinrichtung aufgenommen, so ist bei einer Aufnahme bis einschließlich zum 15. des Monats die volle Gebühr für den Monat zu zahlen. Bei einer Aufnahme nach dem 15. des Monats ist die Hälfte der Gebühr für den Monat zu zahlen. (3) Wenn ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung die Kindertageseinrichtung über einen Zeitraum von mehr als einem Monat nicht besuchen kann, wird die Benutzungsgebühr für diesen Zeitraum auf Antrag erstattet. Bei einer Abwesenheit für einen kürzeren Zeitraum bleibt die Höhe der Benutzungsgebühr unberührt. §7 Höhe der Benutzungsgebühr (1) Die Höhe der Benutzungsgebühr bemisst sich nach der Anzahl der Kinder einer Familie, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Als Familie gelten Alleinerziehende sowie Ehepaare oder Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft gemäß § 20 SGB XII leben und ihre im selben Haushalt lebenden Kinder.

Amtsblatt_5. September 2007_13 (2) Für Kinder im Alter von null bis zwei Jahren besteht erhöhter Betreuungsbedarf. Bis zu dem Monat, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet, gilt die Gebühr „0 - 2 Jahre”. (3) Die Gebühr für die Betreuung wird wie folgt erhoben:

(ThBKG) vom 21.12.2006 (GVBl. S. 684) sowie der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 21.12.1993 i. d. F. d. Ä. vom 11.12.2001 (GVBl. S. 92/2002), hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 05.07.2007 folgende Änderungssatzung beschlossen: Art. 1 Änderung des § 4 RuFeuEntschäS § 4 RuFeuEntschäS erhält folgenden Wortlaut:

(4) Für gelegentliche Betreuung (Gastkinder) wird ein Tagessatz von 5 EUR erhoben. (5) Bei geringem Einkommen der Eltern oder sonstigen sozialen Härtefällen kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten eine Gebührenermäßigung bzw. Gebührenbefreiung durch das Jugendamt des Landkreises erfolgen. Näheres regelt der § 90 Abs. 3 KJHG. §8 Festlegung der Gebühren, Auskunftspflicht (1) Die Stadt Rudolstadt erlässt einen Bescheid, aus dem die monatliche Höhe der Benutzungsgebühr nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht. (2) Die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder einer Familie ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Kontoauszüge, Bescheid über Kindergeld) zu belegen.Wird der Nachweis nicht erbracht, so ist der Höchstbetrag der Benutzungsgebühr festzusetzen. (3) Änderungen in der Zahl der Kinder, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, sind bei der Stadt Rudolstadt unter Vorlage der notwendigen Unterlagen unverzüglich zu melden. Erfolgt die Änderungsmeldung nicht bzw. nicht rechtzeitig, kann bei bekannt werden der für die Gebührenhöhe maßgeblichen Umstände rückwirkend bis zum Zeitpunkt der eingetretenen Änderungen die dann maßgebliche Gebühr erhoben werden.

§4 Auslagen, Verdienstausfall und Wegstreckenentschädigung (1) Neben den nach den §§ 1 - 3 festgesetzten Aufwandsentschädigungen werden auf Antrag und Nachweis Auslagen für Telefon (gem. § 5 Abs. 1 Ziff. 2 ThürFwEntschVO) abgegolten. (2) Die Stadt Rudolstadt erstattet nach Maßgabe des § 14 ThBKG auf Antrag Lohn- und Verdienstausfall infolge von Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen. Die Verdienstausfallpauschale für Selbständige beträgt dabei 20,00 EUR je volle Stunde. Die Tagespauschale als Höchstsatz des zu erstattenden Verdienstausfalls pro Tag beträgt 160,00 EUR. (3) Eine Wegstreckenentschädigung wird auf Antrag für Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug anlässlich von Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen nach den Regelungen des § 5 Abs. 2 Thüringer Reisekostengesetzes in der jeweils gültigen Fassung gewährt. Erstattungsfähig ist der Weg zwischen Aufenthaltsort im Stadtgebiet und Feuerwache. Erfolgt die Alarmierung an einem Aufenthaltsort außerhalb des Stadtgebietes wird die Wegstreckenentschädigung lediglich für den Teil der Strecke gewährt, welcher innerhalb des Stadtgebietes liegt. Der sich als Anlage dieser Satzung befindliche Vordruck ist zu verwenden. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise und ist vom Wehrführer sowie vom Leiter der Feuerwehr bezüglich der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit zu prüfen. Art. 2 Anlage Der RuFeuEntschäS wird folgende Anlage I angefügt:

§9 Übergangsregelung Verpflegungsgebühren (1) Die Stadt Rudolstadt erhebt bis zum 31.12.2007 für die Verpflegung von Kindern in Kindertageseinrichtungen eine Verpflegungsgebühr. Sie wird nach der Anwesenheit und der Nutzung der Versorgungsangebote berechnet. Für das Mittagessen wird eine Gebühr von 1,80 EUR je Kind und Tag erhoben. Für weitere Versorgungsangebote in der Kindertageseinrichtung werden folgende Beträge je Kind und Tag erhoben: Frühstück 0,30 EUR Vesper 0,30 EUR Milch/Getränke 0,15 EUR Der Verpflegungsvertrag zwischen der Stadt Rudolstadt und dem Versorgungsunternehmen läuft zum 31.12.2007 aus. (2) Ab 01.01.2008 wird die Verpflegung der Kinder dadurch sichergestellt, dass in Abstimmung mit den Elternbeiräten ein Verpflegungsunternehmen, welches die Einrichtung versorgt, ausgesucht wird. Das Unternehmen rechnet jeweils direkt mit den Eltern die vereinbarte Verpflegungsleistung ab. § 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. September 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung vom 13. März 2003 außer Kraft. Rudolstadt, den 27.08.2007 Stadt Rudolstadt Jörg Reichl Bürgermeister

- Siegel -

1. Änderungssatzung vom 27.08.2007 zur Satzung der Stadt Rudolstadt über die Gewährung von Aufwandsentschädigung und Verdienstausfall für die anspruchsberechtigten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Rudolstadt (RuFeuEntschäS) vom 19.08.2003 Auf Grund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) zuletzt geändert durch das Thüringer Haushaltsbegleitgesetz 2006/2007, Artikel 5 vom 23.12.2005 (GVBl. S. 455), des § 14 Abs. 1, 2, 3 und 4 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Art. 3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Rudolstadt, den 27.08.2007 Stadt Rudolstadt Jörg Reichl Bürgermeister

14_5. September 2007_Amtsblatt Überprüfung der Standsicherheit der Grabsteine Die Friedhofsverwaltung wird im Oktober 2007 wieder die Standfestigkeit der Grabsteine auf den Rudolstädter Friedhöfen prüfen. Die Prüfungen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auszuführen und dienen der Sicherheit der Friedhofsbesucher. Die beanstandeten Grabsteine werden durch einen grünen Aufkleber gekennzeichnet. Die Eigentümer erhalten außerdem eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis. Der Eigentümer des Grabsteins hat für dessen Instandsetzung Sorge zu tragen. Die Nutzungsberechtigten der jeweiligen Grabstätten werden eingeladen, zu den Prüfungen anwesend zu sein. Dazu gibt die Friedhofsverwaltung die Prüftermine der einzelnen Friedhöfe und Abteilungen bekannt: Montag, 01.10.2007 08.00 - 8.30 Uhr 08.45 - 9.15 Uhr 09.30 - 10.00 Uhr 10.15 - 11.30 Uhr 11.45 - 12.45 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr

Friedhof Keilhau Friedhof Eichfeld Friedhof Schaala Friedhof Mörla Friedhof Volkstedt Friedhof Schwarza

Dienstag, 02.10.2007 08.00 - 14.00 Uhr Nordfriedhof Urnengrabstätten der Abteilungen: 1a, 1b, 2, 3, 3W, 7W 8R, 8W, 9R, 9W, 10R, 10W Donnerstag, 04.10.2007 08.00 - 14.00 Uhr Nordfriedhof Urnengrabstätten der Abteilungen: 20W, 21R, 21W, 33aR, 33aW, 32a Nordfriedhof

Erdreihengrabstätten der Abteilungen: 11, 11a, 12, 18, 23, 26R, 27R, 34R Erdwahlgrabstätten der Abteilungen: 16W, 22W, 23W, 24W, 25W, 26W, 27W, 28W, 29W, 30W, 31W, 32W, 34W Die Termine werden auf den jeweiligen Friedhöfen ausgehängt. Die Friedhofsverwaltung

Allgemeinverfügung zur Einziehung des Weges zwischen Oststraße und Jenaischen Straße 1. Gemäß § 8 des Thüringer Straßengesetzes (Thür StrG) vom 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58) wird folgende Teilstrecke in der Stadt Rudolstadt/Gebiet Oststraße eingezogen: Der Weg zwischen Oststraße und Jenaischen Straße mit einer Fläche von 1938 qm (Flurstück 1052/2 Flur 4 von Rudolstadt). 2. Die unter Punkt 1 genannte Verkehrsfläche wird nach § 8 Thüringer Straßengesetz als Gemeindestraße eingezogen, da sie keine Verkehrsbedeutung mehr besitzt. 3. Die Einziehung wird am Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt, Teil Rudolstadt, wirksam. 4. Der Einziehungsbeschluss und seine Begründung kann während der Sprechzeiten in der Stadtverwaltung Rudolstadt, Markt 7, Zi. 314 im Tiefbauamt eingesehen werden. 5. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Allgemeinverfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Rudolstadt, Markt 7, 07407 Rudolstadt Widerspruch erhoben werden. Rudolstadt, 30.07.2007 Jörg Reichl Bürgermeister

Ende des amtlichen Teils

Informationen Defektes Wasserspiel soll bald wieder sprudeln Gegenwärtig ist das vor allem bei Kindern beliebte Wasserspiel in der Rudolstädter Fußgängerzone, Ecke Marktstraße/Freiligrathstraße, außer Betrieb. Infolge eines Kabelschadens zwischen Kabelverteilerschrank und Brunnenstube ist die Technik nicht einsatzfähig. Das Tiefbauamt der Stadtverwaltung lässt bereits

Angebote erarbeiten, um die Kosten für die notwendigen Reparaturmaßnahmen finanziell abdecken zu können. Erst nach Öffnung der Schadstelle kann allerdings festgestellt werden, ob bei diesem Schaden Gewährleistungsansprüche vorliegen oder nicht. Presse/ÖA

Fortschritte beim Bau Verkehrsknoten „Bremer Hof” Weitere Teilbereiche im Rahmen der Straßenbaumaßnahme Verkehrsknoten „Bremer Hof ” in Schwarza-West sind jetzt fertiggestellt worden. Damit konnte die Vollsperrung in der Saalfelder Straße ab dem 3. September aufgehoben und der Verkehr von Bad Blankenburg kommend wieder über diese Strecke Richtung Rudolstadt und Saalfeld geleitet

werden. Gleichzeitig erfolgt allerdings eine Vollsperrung der Schwarzburger Straße im Abschnitt zwischen der SchwarzaBrücke und dem Knoten „Bremer Hof ”. Geplant sind diese Tiefbauarbeiten bis 13. Dezember 2007, wobei die Blankenburger Straße notwendigerweise bis dahin nur einseitig befahrbar bleibt. Presse/ÖA

3. Rudolstädter Orgeltage in der Stadtkirche Veranstaltungen rund um die restaurierte Ladegast-Orgel von 1882 Freitag, 14. September, 19.30 Uhr: „Orgelnacht mit Büfett” Orgelkonzert mit Dietrich Modersohn Orgel und Tanz mit Katja Erfurt, Friederike Rademann und Oliver Scheffels Sonntag, 16. September, 19.30 Uhr: Festkonzert mit den Thüringer Symphonikern und Frank Bettenhausen an der Orgel Mittwoch, 19. September, 19.30 Uhr: Orgelkonzert mit Prof. Ludger Lohmann Donnerstag, 20. September, 10.00 Uhr: Kinderkonzert Cilly erzählt die Geschichte von Joseph und seinen Brüdern Samstag, 22. September, 13.30 Uhr: Orgelexkursion zu Dorforgeln in der Region um Rudolstadt Sonntag, 23. September, 9.30 Uhr: Festgottesdienst mit dem Oratorienchor Rudolstadt und Frank Bettenhausen an der Orgel

Amtsblatt_5. September 2007_15

Tiefbauarbeiten in der Tiergarten-Straße

„Der Paganini der Gitarre” in Rudolstadt

Der Zweckverband Wasser/ Abwasser Saalfeld-Rudolstadt wird mit einer weiteren Investition die Trinkwasserleitungen und den Abwasserkanal in der Schwarzaer Tiergartenstraße erneuern. Die Maßnahme soll laut Information aus dem Tiefbauamt der Stadtverwaltung am Montag, 10. September beginnen. Auf Grund der Tiefbauarbeiten wird jener Bereich der Tiergarten-

Lagrutta-Konzert im Rathaussaal

straße, der parallel zur ehemaligen Bahntrasse liegt, notwendigerweise voll gesperrt. Diese Sperrung soll voraussichtlich bis 14. Dezember 2007 bestehen bleiben. Der übrige Bereich Tiergarten ist von der Maßnahme nicht betroffen. Die Straßen Kurzer Weg und Gerberstraße sind als Sackgasse von den Anliegern befahrbar. Presse/ÖA

Wo Aldo Lagrutta bisher spielte, sprachen die Konzertbesucher hinterher von purer Magie, berichten internationale Zeitungen. Aldo Lagrutta, auch der „Paganini der Gitarre” genannt, ist ein weltbekannter Künstler mit einer perfekten Spieltechnik auf der klassischen Gitarre. Am Freitag, 14. September lädt der Musiker um 20.00 Uhr zu einem Gast-

spiel in den Rathaussaal Rudolstadt ein. Vorgesehen ist ein ca. zweistündiges Konzert mit Pausenbewirtung und der Möglichkeit für die Besucher dieser besonderen Veranstaltung, CDs und DVDs des Künstlers zu erwerben. Wagner Pressereferent

Wettbewerb „Verrückteste Knolle gesucht” Herbstmarkt am 3. 10. steht ganz im Zeichen der Kartoffel Beim Stadtring Rudolstadt e. V. laufen bereits die Vorbereitungen für den diesjährigen Herbstmarkt auf Hochtouren. Die inzwischen auch zur Tradition gewordene Veranstaltung soll am Mittwoch, 3. Oktober auf dem Rudolstädter Marktplatz stattfinden und dieses Jahr ganz im Zeichen der Kartoffel stehen. Um die vielseitige Knolle drehen sich auch verschiedene Wettbewerbe. So sollen zum Beispiel - die größte (natürlich gewachsene) Kartoffel - die ausgefallendste Kartoffelform und - die schönste aus einer Kartoffel geschnitzte Figur prämiert werden.

Alle Bewohner der Stadt und der umliegenden Gemeinden, Schulen, Kindergärten sowie karitative Einrichtungen sind dazu aufgerufen, sich zu beteiligen. Die „verrückten” Erdäpfel können in der Woche vom 24. bis 28. September in der Zeit zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr im StadtringBüro, Handwerkerhof Rudolstadt, Stiftsgasse 21 - 25, abgegeben werden. Geschnitzte Kartoffelfiguren nimmt der Veranstalter zum Herbstmarkt ab 13.00 Uhr entgegen. Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen des Stadtring-Büros unter der Rufnummer 03672/ 48 87 10.

Filmstudio Sirius zeigt „Geklaute Jugend” Doku über Buchenwaldhäftling wird für Schulunterricht empfohlen In der Stadtbibliothek Rudolstadt wird am Donnerstag, 20. September ein sehr bewegender Film über das Schicksal des ehemaligen Buchenwald-Häftlings Herman van Hasselt zu sehen sein. Produziert wurde die Dokumentation vom Filmstudio Sirius aus Meura im Auftrag und in Zusammenarbeit mit dem Förderverein KZGedenkstätte „Laura”. Herman van Hasselt, im Jahr 1923 in Holland geboren, berichtet in der Dokumentation über sein Leben, das nach der Besetzung seiner Heimat durch die deutsche Wehrmacht einen dramatischen Verlauf nahm. Als Jugendlicher schloss er sich aktiv der illegalen Widerstandsbewegung an, musste 1943 fliehen und wurde in Frankreich dann gefangen genommen. Kaum 20 Jahre alt wurde er ins KZ Buchenwald gesteckt und im Dezember 1943 in das Außenlager „Laura” verlegt. Im März 1945 gelang ihm schließlich bei einem

Transport nach Sachsenhausen die Flucht. Noch Jahrzehnte später litt van Hasselt an den psychischen und physischen Folgen schwerster KZ-Arbeit, Mangelernährung und Gewalt. Heute hält er Vorträge vor allem in Schulen, will insbesondere die junge Generation aufklären über die Verbrechen des Naziregimes in Deutschland. Laut Empfehlung des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien ist der Film bestens geeignet, im Geschichtsund Ethik-Unterricht eingesetzt zu werden. Dafür gibt es die Doku auch als menügesteuerte DVD. Die Vorführung in der Aula der Stadtbibliothek am Schulplatz beginnt um 19.00 Uhr, wobei die Filmemacher an diesem Abend anwesend und für Fragen natürlich auch offen sein werden. Wagner Pressereferent

Tag des offenen Denkmals 2007

„Orte der Einkehr und des Gebets - Sakralbauten” Veranstaltungen am 9. September in Rudolstadt Residenzschloss Heidecksburg 10 Uhr Eröffnung des Tages mit Bürgermeister Jörg Reichl und mit Musikern der Thüringer Symphoniker Saalfeld-Rudolstadt am Schallhaus im Schlossgarten 11 Uhr/14 Uhr/ 16 Uhr Führungen zum Schlossturm und zum Dachboden des Westflügels der Heidecksburg 11 Uhr/14 Uhr/ 15 Uhr Führungen durch das Schallhaus im Schlossgarten 10 Uhr bis 17 Uhr Ausstellung des Fördervereins „Schallhaus und Schlossgarten” e. V. zur Geschichte des Schallhauses 17 Uhr Benefizkonzert „Erbe und Heimat” mit dem Bläserensemble „Rekkenze Brass” aus Hof im Rokokosaal (Veranstaltung des Rotary Club Rudolstadt in Kooperation mit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten eintrittskartenpflichtig -) Stadtkirche Rudolstadt 11 Uhr Auftakt mit Gottesdienst und Posaunenchor 12 Uhr/13 Uhr/ 14 Uhr/15 Uhr/ 16 Uhr/17 Uhr Orgelmusik und Kirchenführung Evangelische Kirche Volkstedt 15 Uhr Orgelmusik und Kirchenführung Evangelische Kirche Schwarza 15 Uhr Orgelmusik und Kirchenführung Katholische Kirche Rudolstadt 16 Uhr Orgelmusik und Informationen zur Kirche 17 Uhr Orgelmusik und Kirchenführung Lutherkirche 17 Uhr KulTourDiele 15 Uhr

Orgelmusik und Kirchenführung Sonderführung „Schillernde Geheimnisse” Ein Liebesbriefbote lustwandelt auf Schillers Spuren durch die historische Innenstadt

16_5. September 2007_Amtsblatt

Am Wochenende wird Schwarzaer Kirmes gefeiert

Großes Rudolstädter Schul- und Klassentreffen am 15. September

Gäste aus nah und fern sind herzlich willkommen

Zum Wiedersehens-Fest auf der Bleichwiese schnell noch anmelden

Vom 07. bis zum 09. September wird auf dem Kirchplatz an der Weißen Schule die diesjährige Schwarzaer Kirmes mit Tanz und Gottesdiensten zum Kirchweihfest gefeiert. Nach dem großen Erfolg von 2006 hat der “Förderverein Weiße Schule” wieder in Zusammenarbeit mit dem Veranstaltungsbüro Andreas Dornheim ein abwechslungsreiches Programm organisiert, das bei allen Altersgruppen für beste Stimmung und Unterhaltung sorgen wird. Die Gäste können sich auch in diesem Jahr auf stimmungsvolle Live-Musik, Kinderaktionen und viele andere Aktivitäten zum Mitmachen freuen. Am Freitag, 07. September, bittet nach einem Lampionumzug und Festgottesdienst die Stimmungsband “Die Klostermänner” ab 20:30 Uhr zum Tanz ins Festzelt. Schon im vorigen Jahr sorgten die drei Vollblutmusiker für beste Kirmes-Stimmung. Am Samstag, 08. September wird ab 14:00 Uhr zu einem bunten, von der evangelischen und katholischen Kirchgemeinde organisierten Familiennachmittag mit Musik von den “Oberlemnitzer Musikanten” sowie Basteln für Kinder, Hammelkegeln und vieles mehr eingeladen. Besonderer Höhepunkt wird

dann der Kirmesabend im Festzelt sein, wenn ab 20:30 Uhr “Die Schlettweiner Hausband” zum Tanz aufspielt und der diesjährige „Bierkönig” gekürt wird. Die Musiker der „Hausband” begeistern jede Altersgruppe mit einem bunten Mix der Hits aus den 60er, 70er, 80er und 90er Jahren sowie aktuellen Titeln - da ist beste Partystimmung mit der Kultband der Region vorprogrammiert! Der Kirmes-Sonntag beginnt um 09:00 Uhr mit Frühschoppen und Preisskat im Festzelt. Um 13:00 Uhr wird der Ausscheid im Hammelkegeln ausgetragen und ab 14:00 Uhr erfreut der beliebte Alleinunterhalter “Hartmut” mit bester Live-Musik und guter Laune die Gäste. Für die Kinder stehen ein vielseitiges Programm zum Austoben sowie weitere Überraschungen bereit. Die Kirche ist zum “Tag des offenen Denkmals” von 14:00 bis 17:00 Uhr für jedermann geöffnet, wobei ab 15:00 Uhr Orgelmusik erklingt. Für das leibliche Wohl der Gäste ist bestens gesorgt - u. a. kann man sich auf dem Festgelände in Schwarza mit Leckereien vom Grill und hausbackenem Kuchen verwöhnen lassen. Die Kirmes endet am Sonntag um 19:00 Uhr mit einem AbschlussGottesdienst.

„Galeria Rudolstadt“ macht sichtbare Fortschritte Für das neue Einkaufscenter „Galeria Rudolstadt“ liegt der Vermietungsstand der insgesamt rund 7.000 qm Fläche aktuell bei 85 %, teilt der Investor Saller-Bau Weimar mit. Die Fortschritte des an die umliegenden Fassaden angepassten Objektes am Standort Oberanger sind für jedermann ersichtlich. Die Ausbauarbeiten verlaufen planmäßig , sodass die Eröffnung im November 2007 vonstatten gehen kann. Als besondere Attraktion wird sich dann in der überdachten Ladenstraße neben Bäumen und Sitzgelegenheiten auch ein Wasserfall aus Natursteinen befinden. Hoch zum Parkdeck auf dem Dach sollen Aufzüge aus Glas führen. Neben REWE als Hauptmieter sind jetzt auch die Verträge mit der dm-Dro-

gerie, der AWG-Mode, den Handelsketten TomTaylor, Esprit und Reno unterzeichnet. Die Marken Viba und Elmi werden als Anbieter ebenso im Kaufhaus vertreten sein. Die Firma Elmi soll des Weiteren das attraktive TerrassenCafe im Obergeschoss übernehmen. Das Centermanagement sichert zu, eine enge Zusammenarbeit mit dem Stadtring Rudolstadt zu pflegen. Wagner Pressereferent

Die Vorbereitungen für das größte Rudolstädter Schulfest, das am Sonnabend, den 15. September auf der Bleichwiese stattfinden wird und zugleich ein GuinnessRekord-Versuch sein soll, sind soweit abgeschlossen. Niemand, der jemals in einer der früher zahlreichen Rudolstädter Schulen die Bank gedrückt hat, sollte sich dieses Ereignis entgehen lassen. Inzwischen hat das Organisatorenteam rund 40.000 Einladungen verteilt, mehr als 100 Plakate in Geschäften und entlang der Straßen angebracht, fünf Busse der OVS fahren seit Wochen Plakatwerbung, Spanntransparente wechseln ständig ihre Position, jeweils zwei Interviews wurden in den Sendern Landeswelle und Antenne Thüringen platziert, Zeitungsberichte in der OTZ, im Allgemeinen Anzeiger, in der Leipziger Volkszeitung, in der Frankfurter Allgemeinen, im Münchner Tageblatt und vielen anderen Printmedien sowie bei der Presseagentur dpa wurden veröffentlicht, die lokalen Fernsehsender berichteten ohnehin mehrmals, und im Internet unter www.rolschter-schulen.de konnte sich auch landes- und weltweit informiert werden. Nun, kurz vor dem Countdown, sind die Organisatoren gespannt, ob sich all diese Mühen gelohnt haben. Wichtig ist jetzt, dass jene, die bereits ihre Teilnahme geplant haben, nochmals ihre Kontakte zu Mitschülern aktivieren, um sie auf diese großartige Gelegenheit des Wiedersehens aufmerksam zu machen.

Es wird sicher ein schönes Fest mit einem abwechslungsreichen Programm, gestaltet von verschiedenen Schulen und Vereinen aus Rudolstadt. Die „Schul-Band“ unter Leitung von Ulli Rabe hat ihre Proben gemeistert und ist für ihren Auftritt gerüstet. Zur Versorgung aller gemeldeten Gäste stehen Kaffee und Kuchen sowie ein ausgiebiges kalt-/warmes Buffet bereit. Für Unterhaltung und Moderation ist durch die „SchulBand“ und eine Diskothek gesorgt. Da immer noch viele Anrufe ehemaliger SchülerInnen zu Fragen der Teilnahme und des zu zahlenden Beitrages eingehen, und da sich offensichtlich mancher in Anbetracht des Überangebotes anderer Feste und Feierlichkeiten in der Region noch gar nicht des Klassentreffens bewusst geworden ist, haben die Organisatoren den Einzahlungstermin letztmalig bis zum Mittwoch, 12. September verlängert. Einladungen mit allen wichtigen Informationen gibt es nach wie vor in der KulTourDiele, bei Foto PORST am Markt, in der Geschäftsstelle der OTZ, in der Galerie im Handwerkerhof, im Rathaus oder bei den Organisatoren Klaus Seidel (Tel: 0175 1271203), Mandy Patze (Tel: 0170 7565146), Steffen Günsche (Tel: 0171 5078772), Yvonne Ruhe (Tel: 03672- 314694), Chris Macalla (0171 6004711), Steffen Hirschauer (Tel: 0152 02174850) sowie Peter Mack (Tel: 0160 94877896). Presse/ÖA + Organisationsteam

Veranstaltungstipps in Rudolstadt (Auswahl) Samstag, 08. September 09.00 Uhr, Hauptfeuerwehrwache Schwarza: Ramba-Zamba-Rallye der Jugendfeuerwehr Rudolstadt 13.00 Uhr, Turnhallenkomplex der SBBS Rudolstadt: 1. Mädchen- und Frauensporttag 15.00 Uhr, Bauernhäuser im Heinepark: Sommerfest der Goethegesellschaft Rudolstadt Sonntag, 09. September 10.00 Uhr, Schlossgarten Heidecksburg: Eröffnung Tag des offenen Denkmals (Programm siehe oben) 10.00 Uhr, Pflanzwirbach: Beginn der Sternwanderung 11.00 Uhr, Schminkkasten: Theaterfrühstück zu den Inszenierungen „Ratten“ und „Männer“ 12.00 Uhr, Pflanzwirbach: Tierheimfest 17.00 Uhr, Festsaal Heidecksburg Benefizkonzert „Erbe der Heimat“

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